Deutschland
Nicht geprüft
Status nach Land
Was der Beschluss 96/25/CONS der AGCOM von pornografischen Websites verlangt, seit wann er gilt und wie die doppelte Anonymität funktioniert.
Geprüft am 04.11.2026
In Italien müssen Websites und Videoplattformen, die pornografische Bilder und Videos im Land verbreiten, die Volljährigkeit ihrer Nutzer prüfen. Rechtsgrundlage ist Artikel 13-bis des Gesetzesdekrets Nr. 123/2023, bekannt als Decreto Caivano. Die technischen Einzelheiten hat die Kommunikationsbehörde AGCOM mit dem Beschluss 96/25/CONS vom 8. April 2025 festgelegt, veröffentlicht am 12. Mai 2025.
Seit dem 12. November 2025 ist der Beschluss laut AGCOM vollständig in Kraft. Bereits am 31. Oktober 2025 hat die Behörde eine Liste der verpflichteten Anbieter veröffentlicht, die regelmäßig aktualisiert wird. Für Anbieter mit Sitz in Italien gelten die Pflichten seit dem 12. November 2025, Anbieter ohne Sitz in Italien hatten laut AGCOM bis zum 1. Februar 2026 Zeit.
Vorgeschrieben ist ein Verfahren mit doppelter Anonymität: Das Alter prüft eine unabhängige, zertifizierte Stelle. Die besuchte Plattform erhält nur einen anonymen Nachweis der Volljährigkeit, aber keine Ausweisdaten oder Fotos, und die prüfende Stelle erfährt nicht, wofür der Nachweis verwendet wird.
Hält sich ein Anbieter nicht daran, mahnt die AGCOM ihn ab und kann Geldbußen bis zu 250.000 Euro verhängen. Bürger und Verbände können Verstöße bei der Behörde melden.
Was hier steht, ist eine Beschreibung der Rechtslage, keine Rechtsberatung. Ob ein einzelnes Angebot die italienischen Vorgaben einhält, prüfen wir nicht; im Test vermerken wir lediglich, ob auf der Startseite eine Altersabfrage zu sehen war. Dieser Überblick wurde mit automatisierter Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.
Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM) · 12.11.2025
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