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Frankreich: Regeln zur Altersverifikation

Was das französische Gesetz SREN und der Referenzrahmen der Arcom von pornografischen Websites verlangen und welche Rolle die Datenschutzbehörde spielt.

Geprüft am 04.11.2026

Pornografische Websites und Videoplattformen müssen eine Altersprüfung nach dem technischen Referenzrahmen der Arcom einsetzen.

In Frankreich ist es seit dem 1. März 1994 strafbar, Personen unter 18 Jahren pornografische Inhalte zugänglich zu machen (Artikel 227-24 des Strafgesetzbuchs). Seit 2020 konnte die Regulierungsbehörde (damals CSA, heute Arcom) Websites, die dagegen verstießen, abmahnen und vor Gericht eine Sperre beantragen.

Das Gesetz Nr. 2024-449 vom 21. Mai 2024 zur Sicherung und Regulierung des digitalen Raums, kurz loi SREN, hat diese Befugnisse erweitert. Die Arcom kann Websites und Videoplattformen mit pornografischen Inhalten, die nach einer Abmahnung weiter ohne wirksame Altersprüfung erreichbar sind, nun selbst sperren lassen. Außerdem verlangt das Gesetz einen Referenzrahmen mit technischen Mindestanforderungen an Altersprüfsysteme.

Diesen Referenzrahmen hat die Arcom am 9. Oktober 2024 beschlossen und am 11. Oktober 2024 veröffentlicht, nachdem die Datenschutzbehörde CNIL ihn begutachtet hatte. Laut CNIL hatten die betroffenen Websites ab der Veröffentlichung drei Monate Zeit, ein passendes System einzuführen, und die Arcom hat einen wesentlichen Teil der Empfehlungen der CNIL zum Schutz der Privatsphäre übernommen. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, kann zunächst abgemahnt und anschließend mit einer Geldbuße belegt werden.

Diese Zusammenfassung ersetzt keine Rechtsberatung. Eine Bewertung, ob ein bestimmtes Angebot dem Referenzrahmen genügt, nehmen wir nicht vor. Unsere Tests zeigen nur, ob die Messung beim Aufruf der Startseite eine Altersabfrage gefunden hat. Dieser Überblick wurde mit automatisierter Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.

Autorité de régulation de la communication audiovisuelle et numérique (Arcom)

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Nur für Erwachsene

Dieses Angebot richtet sich an Personen ab 18 Jahren. Die Bestätigung ist keine Identitätsprüfung.

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